Formalien

Sie wollen vielleicht oder ganz sicher Ihr PJ-Wahltertial in einer Hausarztpraxis absolvieren? Dann vereinbaren Sie doch bitte einen Gesprächstermin im Instituts für Allgemeinmedizin. Im persönlichen Gespräch erhalten Sie alle notwendigen Informationen, erhalten Einblick in Evaluationsergebnisse und können alles erfragen, was Sie interessiert.

Institut für Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung
Alexey Fomenko
Orleansstraße 47 (am Ostbahnhof)
81667 München
Tel:  +49 89 / 6146589-217
Fax: +49 89 / 6146589-15
Email: AlexeyAleksandrovic.Fomenko@mri.tum.de
Sprechzeiten: Termine bitte nach Absprache per Email!

Procedere zum PJ in der Allgemeinmedizin:

  1. Sie vereinbaren einen Gesprächstermin am Institut für Allgemeinmedizin.
    Hier erhalten Sie Infos zum PJ im Allgemeinen und zu PJ-Praxen. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Praxis für Sie vorgemerkt wird. Die Praxen werden entsprechend des Anfrage-Eingangs vermittelt und reserviert!

  2. Sie vereinbaren einen Hospitationstermin mit dem gewünschten Lehrarzt und besuchen die Praxis. Nach dem Gespräch und ein paar Probearbeitsstunden entscheiden Sie sich und teilen dem Institut Ihre Entscheidung schriftlich mit.

  3. Nach positiver Rückmeldung von Seiten des Lehrarztes wird Ihnen die Praxis vom Institut für Allgemeinmedizin reserviert. (Achtung: Die fixe Buchung kann erst erfolgen, wenn wir offiziell über das PJ-Büro gemeldet bekommen, dass Sie zum PJ zugelassen wurden und in die Allgemeinmedizin zugewiesen wurden.)

  4. Sie melden sich fristgerecht für das PJ in der Allgemeinmedizin bei Frau Weiß im PJ-Büro an.

  5. Sie und Ihr Lehrarzt erhalten kurz nach dem Ende der Anmeldefrist vom Institut für Allgemeinmedizin den offiziellen Zuweisungsbescheid.

  6. Sie erhalten Ihr Logbuch, Ihre Seminartermine und weitere Details.

Sie werden grundsätzlich ganztags, Montag bis Freitag, in der Praxis anwesend sein. Die individuelle Arbeitszeit wird in der Praxis geregelt.

Bitte beachten Sie, dass das Landesprüfungsamt nur dann das PJ anerkennt, wenn es in einer unserer akkreditierten PJ-Lehrpraxen abgeleistet wurde. Leider lässt die Prüfungsordnung ein Splitten des Wahltertials in der Allgemeinmedizin nicht zu. Die PJ-Bescheinigung muss von ein- und demselben Lehrarzt über den gesamten Tertialzeitraum ausgestellt sein.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die PJ-Verantwortlichen (Alexey Fomenko und Dr. Bernhard Riedl).